Mit Beginn der Wirtschafts- und Bankenkrise im Jahre 2007 wurde die Organ- und Managerhaftung zu einem zentralen aktienrechtlichen Thema. Seit der Krise ist das Rechtsinstitut des besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG von zentraler Bedeutung.
Der besondere Vertreter kann unter den Voraussetzungen des § 147 AktG von den Aktionären eingesetzt werden und kann Ersatzansprüche der Gesellschaft anstelle von Vorstand und Aufsichtsrat geltend machen. Auch kann er diese Forderungen gegenüber Vorstand und Aufsichtrat geltend machen. Das Buch untersucht und bewertet die Entwicklung des besonderen Vertreters, definiert seine Rechte und Pflichten sowie seine rechtliche Stellung im Lichte der wichtigsten Rechtsprechung. Auch werden Verbesserungs- und Reformvorschläge im Zusammenhang mit dem Rechtsinstitut vorgestellt.