Um das neue Datenschutzrecht anzuwenden, ist eine Zusammenschau verschiedener Rechtstexte erforderlich. Ausgehend von der Grundverordnung ordnet die Textsammlung die Vorschriften des BDSG den Öffnungsklauseln in der DS-GVO zu. Dort, wo das Europarecht Ergänzungen erfährt, sind die entsprechenden Normen des deutschen Rechts in einem Kasten der DS-GVO zugeordnet. Zudem werden den Artikeln der Grundverordnung die zugehörigen Erwägungsgründe zugewiesen. Das BDSG selbst ist zusätzlich noch im Ganzen abgedruckt.
Ein Stichwortverzeichnis rundet die Textsammlung ab.