Kartellrechtsverstöße werden in Deutschland überwiegend als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Dies hat zur Folge, dass Kartellrechtsverstöße auf nationaler Ebene im Rahmen eines Bußgeldverfahrens sanktioniert werden, das sich nach strafverfahrensrechtlichen Vorschriften (OWiG, StPO) richtet. Die Anwendung strafverfahrensrechtlicher Vorschriften ist mit der Geltung strafprozessualer Prozessmaximen verbunden und der Einschaltung der Staatsanwaltschaft als Verfolgungsorgan. Gegenstand der Arbeit ist einerseits die Frage, inwieweit das deutsche Kartellbußgeldverfahren Reformbedarf aufweist und andererseits, wie Verfahrensverzögerungen verhindert und die Wahrheitserforschung gleichzeitig gefördert werden kann. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob ein reformiertes Kartellbußgeldverfahren Vorbildfunktion für ein modernes Wirtschaftsstrafverfahren haben kann.