Mit der Einführung des ersten Strafgesetzbuches der DDR im Jahr 1968 galten Prostituierte nach Paragraph 249 als ›Asoziale‹ und konnten strafrechtlich verfolgt werden – ein Schritt zur Umsetzung ideologischer Ansprüche durch die staatliche Führung und zur moralischen Abgrenzung von der Bundesrepublik.
Die Untersuchung von Steffi Brüning zeigt die vielfältigen Facetten von Prostitution in der DDR auf. Im Fokus stehen staatliche Eingriffsversuche wie strafrechtliche Verurteilungen, vor allem aber die Disziplinierungsversuche durch die lokalen Verwaltungen und das Gesundheitswesen. Neben repressiven Maßnahmen ist auch eine Unterstützung von Prostitution durch das Ministerium für Staatssicherheit und die Abteilung 1 der Kriminalpolizei nachweisbar. Sexuell freizügige Frauen und Prostituierte kamen unter anderem als ›Honigfallen‹ zum Einsatz, die auf ›operativ-interessante‹ Personen angesetzt wurden. Prostituierte standen somit zwischen teilweise konkurrierenden staatlichen Akteuren und etablierten vielfältige Handlungsstrategien, um sich innerhalb des Systems DDR zu bewegen.