Die Alterssicherungssysteme Deutschlands und Italiens werden durch einen ähnlich auftretenden demografischen Wandel herausgefordert. Dieser wie die Unterschiede in der Herangehensweise der Verfassungsgerichte beider Länder in dieser Frage werden thematisiert und ein Sozialrechtsvergleich anhand der Gesetzgebung bevorzugt. Aus sog. „Reformen“ der letzten drei Jahrzehnte und Sozialrechtsgeschichte der Zwischenkriegszeit erhellt, dass ein systeminterner demografischer Ausgleich der Alterssozialversicherungen und Berücksichtigung ihres dreigenerationellen Charakters notwendig sind.