Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ging die unter dem Eindruck der Älteren Arbeitshypothese stehende Forschung davon aus, dass die Juristenschriften der sog. klassischen Zeit die justinianische Gesetzgebungskommission unberührt erreicht hätten. Daher rechnete man nur mit nachträglichen justinianischen Eingriffen (Interpolationen) in den überlieferten Texten. Fritz Schulz wurde zum Wegbereiter der Neuen Arbeitshypothese, die annahm, dass nahezu alle der besagten Schriften die justinianischen Kompilatoren bereits in mehr oder minder stark überarbeiteter Form erreicht hätten und machte so den Weg für eine differenziertere Betrachtungsweise frei. Philipp Rohdenburg zeichnet die verschiedenen Entwicklungsstufen auf diesem Weg anhand einzelner konkreter Quellenfragmente nach.