Das Werk, das auch praktische Bedeutung im Prozessalltag hat, setzt sich kritisch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Bezug auf die Widerklage mit Drittbezug auseinander. Insbesondere die Anerkennung der Widerklage mit Drittbezug als eigenständiges prozessrechtliches Institut wird diskutiert. Die auftretende Problematik, vor allem die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit, wird mit den vorhandenen gesetzlich geregelten Mitteln des Prozessrechts gelöst. Deshalb wird die analoge Anwendung des § 33 ZPO und auch die richterliche Rechtsfortbildung in diesem Bereich aufgrund der fehlenden aber vorausgesetzten Regelungslücke in Frage gestellt.