Die kartellrechtliche Verantwortlichkeit externer Kartellunterstützer, d.h. von Unternehmen, die nicht in Wettbewerb zu den auf einem bestimmten Markt tätigen Unternehmen stehen und auch kein produktbezogenes Verhältnis zu dem Markt aufweisen, wurde seitens des EuGH erstmals in der Rs. AC-Treuhand bejaht. Diese Arbeit nimmt die Entscheidung zum Anlass, die Möglichkeiten der Erfassung externer Kartellunterstützer zu untersuchen. Unter Rückgriff auf eine spieltheoretische Analyse der Problematik wird eine Schadenstheorie externer Kartellunterstützer entwickelt und auf ihre Anwendbarkeit sowohl im bußgeldrechtlichen als auch im kartellzivilrechtlichen Kontext hin überprüft.