Von Fachministerkonferenzen über Bund-Länder-Kommissionen bis hin zum Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum hat der deutsche Föderalismus eine bunte Vielfalt ebenen- und behördenübergreifender Gremien hervorgebracht. Die informatorische Rechtsstellung dieser föderalen Kooperationsgremien ist bislang ein weißer Fleck auf der Landkarte des Informationsrechts. In ihrem apokryphen Charakter fügen sie sich nicht bruchlos in die Verpflichtungsstruktur ein, an welche die Systematik der Informations- und Kontrollrechte der Verfassungen sowie der Presse- und Informationsfreiheitsgesetze anknüpft. Am Beispiel der IMK als wichtiger Drehscheibe des intraföderalen Dialogs untersucht Martini, inwiefern die Beschlüsse der Konferenz Auskunfts- und Herausgabeansprüchen Dritter ausgesetzt sind. Er begibt sich dabei auf die Suche nach dem exakten Grenzverlauf zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und nach geschützten Räumen informellen behördlichen Austauschs. Es entsteht ein Wegweiser durch das Dickicht der öffentlichen Kontrolle im kooperativen Föderalismus.