Von dem Blick in Entwurfsdokumente, Berichte und Protokolle aus dem Gesetzgebungsverfahren verspricht sich die Rechtsanwendung in schwierigen Auslegungsfragen zu erfahren, was der Gesetzgeber mit einer Formulierung im Gesetz gewollt hat. Nicht selten konkurrieren in der Praxis aber verschiedene Auswertungen der Materialien miteinander – und erstaunlicherweise fehlt sowohl den Fachgerichten als auch dem Bundesverfassungsgericht ein genereller Maßstab, welche Nachweise einen „Willen des Gesetzgebers“ schließlich sättigen können. Unter Rückgriff auf neue Erkenntnisse der Sozialphilosophie und der Politikwissenschaft lässt sich aber eine sinnvolle Vorstellung von einem „Willen des Gesetzgebers“ finden. Die Arbeit zeigt dessen Erklärungswert und Grenzen. Der „Wille des Gesetzgebers“ wirkt als ein Schlüsselbegriff, anhand dessen sich die Aussagen in den Gesetzesmaterialien gewichten und einordnen lassen. Die Arbeit entwickelt so eine „Mikro-Methodik“ für den Umgang mit Gesetzesmaterialien.