Der Band beschäftigt sich mit der virulenten Frage, ob die Stolpe-Doktrin als verfassungsrechtlich entwickeltes Instrumentarium zur juristischen Behandlung von mehrdeutigen Äußerungen auf das äußerungsrechtliche Phänomen der verdeckten Äußerungen sowie auf die Bildberichterstattungen übertragen werden kann, um im Ergebnis eine grundrechtskonforme Ausweitung der Mehrdeutigkeitsrechtsprechung herbeizuführen. Unter der Prämisse der Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen andererseits finden dabei die rechtlichen sowie qua natura existierenden Besonderheiten der jeweiligen Äußerungsarten sowie deren Wirkung auf die grundrechtlich betroffenen Positionen der betroffenen Akteure Berücksichtigung.