Wie weit reicht die Befugnis der Rechtsprechung zur Fortbildung des Rechts unter dem Grundgesetz? Eine sichere Antwort auf diesen grundlegenden Aspekt der Gewaltenteilung ist trotz fortwährender Richterrechtsdebatte noch nicht gefunden. Was genau die Kriterien für die Beurteilung richterlich fortgebildeten Rechts als zulässig oder unzulässig sind, erscheint angesichts der wenig expliziten Aussagen des Grundgesetzes oft vage, wenn nicht gar beliebig. In der Analyse der einschlägigen bundesverfassungsrechtlichen Rechtsprechung wird deutlich, wie unsicher das verfassungsrechtliche Fundament ist. Den etablierten Denkmustern zur verfassungsrechtlichen Einhegung des Richterrechtsproblems stellt Frauke Kruse daher einen neuen Ansatz gegenüber. Ihre Kernfrage lautet, ob und mit welchen Konsequenzen die Lehre vom Vorbehalt des Gesetzes den Umgang mit dem Phänomen der richterlichen Rechtsfortbildung anleiten kann.