Im September 2016 hat das BAG entschieden, dass eine Vielzahl der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Tarifverträge der SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) unwirksam sind. Die Unwirksamkeit dieser Allgemeinverbindlichkeitserklärungen erstreckt sich bis ins Jahr 2008 zurück, so dass nun eine Rückabwicklung von Leistungen zwischen den Sozialkassen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern über mehrere Jahre notwendig gewesen wäre. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen (Soka-SiG), das die Tarifverträge per Gesetz und rückwirkend bis ins Jahr 2006 für anwendbar erklärt. Die vorliegende Publikation beschäftigt sich mit der umstrittenen Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes, insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung.