Die UN Konvention über Biodiversität ist ein umweltvölkerrechtlicher Vertrag, der die Erhaltung der globalen biologischen Vielfalt zum Gegenstand hat. Mit seinen mittlerweile über 195 Vertragsparteien ist das 1993 in Kraft getretene Abkommen das Herzstück des rechtlichen Programms zur Erhaltung der Lebensgrundlagen des Planeten Erde. Der Vertrag sieht sich allerdings seit seinem Bestehen umfassender, vor allem juristischer Kritik ausgesetzt. Eine hinreichende Steuerungskraft wird vielfach bezweifelt.
Der Verfasser geht diesen Zweifeln nach, indem er umfassend und präzise den rechtlichen Gehalt der Biodiversitätskonvention samt ihrer Zusatzprotokolle analysiert. Untersucht wird die rechtliche Steuerungsfähigkeit des Vertragsregimes gegenüber verschiedenen Adressaten. Die Analyse zeigt, dass ein pauschales Feststellen einer vollständigen rechtlichen Steuerungsschwäche des Vertragsregimes jedenfalls zu verneinen ist.
Die Arbeit ist ein Beitrag zum internationalen Umweltrecht sowie zur allgemeinen Diskussion von Compliance im Völkerrecht.