Die Autorin analysiert Unterschiede und Parallelen zwischen grob unverständigen und irrealen Versuchs- bzw. Rücktrittshandlungen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Ungleichbehandlung solcher Irrtümer sachwidrig ist und das geltende Recht keine befriedigende Lösung bietet. Deshalb unterbreitet die Autorin einen eigenen Vorschlag einer Gesetzesänderung, in dem sie sich für eine Entkriminalisierung beim Versuch ausspricht. In der gegenteiligen Rücktrittssituation führt die Gesetzesauslegung zur Versagung einer Strafbefreiung bei beiden Irrtumsarten. Auf diese Weise entwickelt sie ein stimmiges Konzept bei der Strafbegründung und Strafaufhebung, welches zudem mit Blick auf eine künftige Europäisierung des Strafrechts mit einem europäischen Gesamtkonzept kompatibel ist.