Durch die Reformgesetze der letzten Jahre, zuletzt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, hat die Krankenhausfinanzierung einen Komplexitätsgrad erreicht, der nur noch von Experten beherrschbar ist. Zudem sind immer mehr Vereinbarungen der Selbstverwaltung und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten. Zu den bekannten Dauerproblemen, wie der Finanzierung von Zentren und Schwerpunkten sowie dem Fixkostendegressionsabschlag bei Mehrleistungen, treten weitere Rechtsfragen aus dem Bereich der Qualitätssicherung (z.B. Mindestmengen) und insbesondere der Personalausstattung (Pflegepersonaluntergrenzen sowie Pflegebudget). Des Weiteren bestimmen sich die Budgets der Einrichtungen für Psychiatrie und Psychosomatik ab 2020 nach den neuen Regelungen des PEPP-Systems.

Die 3., erweiterte und vollständig aktualisierte Auflage vermittelt diese Wissens- und Handlungsfelder mit den praktischen Auswirkungen ausführlich und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.