Das Werk bietet eine umfassende Untersuchung der aus der Doppelstellung des strafprozessualen Opferzeugen resultierenden Spannungslage. Ausgehend von einer grundlegenden Analyse der Opfer- und Zeugenstellung wird das Spannungsverhältnis zwischen der aktiven Opferbeteiligung und der Wahrheitsermittlung herausgearbeitet. Der Autor gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die aktive Opferbeteiligung zwar durchaus eine Daseinsberechtigung hat, im Falle der Beeinträchtigung der Wahrheitsermittlung durch ein aktives Opferrecht jedoch zugunsten der vorrangigen Wahrheitsermittlung entschieden werden muss. Auf dieser Grundlage werden sodann die einzelnen aktiven Opferrechte untersucht. Hierfür wird zunächst unter Heranziehung aussagepsychologischer Grundsätze die Beeinflussung der Wahrheitsermittlung durch das jeweilige Opferrecht aufgezeigt, bevor anschließend Folgerungen gezogen werden, die sich teilweise an den Gesetzgeber, insbesondere aber an den Rechtsanwender im Einzelfall richten.