Darf weiterhin ein Widerstand gegen die Staatsgewalt geringer bestraft werden als eine allgemein begangene Nötigung? Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber das 52. StÄG zur Verbesserung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften erlassen, wodurch im Wesentlichen die §§ 113, 114, 115, 323c StGB geändert wurden. Dies führte aus strafrechtlicher Sicht zu dieser und weiteren umstrittenen Fragen im Rahmen der Auslegung dieser geänderten Normen. Wie sie im Einzelnen aussehen und welche Auswirkungen sie haben, wird in diesem Werk umfassend untersucht. Dabei wird besonders auf die Fragen eingegangen, wie die Tatbestandsvoraussetzungen auszulegen sind und wie sich ihr Verhältnis untereinander sowie zu anderen Strafnormen darstellt.