Juristenausbildung ist Staatsausbildung: eine Ausbildung durch und für den Staat. Sie ist damit zugleich Ausfluss und Reproduktion des jeweils herrschenden Rechts. Es ist also kaum verwunderlich, dass der sich selbst als neu definierende, nationalsozialistische Staat auch vor der Juristenausbildung nicht Halt machte, um das Rechtsverständnis seiner zukünftigen 'Rechtswahrer' zu prägen und zu überprüfen. In administrativer Hinsicht geschah dies durch die Errichtung einer Zentralbehörde, des Reichsjustizprüfungsamtes, welches ab 1934 für die Gestaltung bzw. Abnahme der juristischen Staatsexamina im gesamten Deutschen Reich zuständig war. Doch wie ging diese Zentralisierung des juristischen Prüfungswesens genau vonstatten? Wer waren die maßgeblichen Akteure neben dem Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes Otto Palandt? Inwiefern unterschieden sich die Staatsexamina im Dritten Reich von heutigen Staatsprüfungen? Und wie 'nationalsozialistisch' waren die Prüfungen? Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis 2019 des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet. Das vorliegende Werk ist außerdem eines der 'Juristischen Bücher des Jahres 2019', die in der NJW 43/2019 als Leseempfehlung ausgewählt wurden.