Der Diskurs über das Bildungsangebot für Behinderte in Deutschland ist gekennzeichnet durch die Allgegenwart der Begriffe »Inklusion« und »UN-Behindertenrechtskonvention«. Sie stehen für einen Mainstream, dem sich der Autor nicht verpflichtet fühlt. Sein dezidiert verfassungsrechtlicher Ansatz zielt – bei Berücksichtigung auch des Völkervertragsrechts – auf den normativen Fluchtpunkt staatlicher Schulverantwortung: nämlich auf die Gewährleistung der Erfüllung des Bildungsanspruchs des behinderten Kindes und auf die Respektierung des Elternrechts. Doch kann der normative Zugriff angesichts der Kontingenz von Rechtsnormen nicht von der Tatsachenebene abstrahieren. Mit ihr ist der Autor vertraut aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit, die ihm tiefe Einblicke in die schulische Realität ermöglichte. Indem auch die Handlungsvoraussetzungen für den Vollzug der Rechtsnormen und ihre Wirkungsdimension thematisiert werden, ist die Arbeit im Rahmen eines integralen Normdiskurses auch ein Beitrag zur Rechtstatsachenforschung.