Charlotte Helene Müller untersucht die Folgen einer rechtswidrigen Informationsbeschaffung für die Informationsverwendung im Zivilprozess an der Schnittstelle von materiellem Recht, Prozessrecht und Verfassungsrecht. Unter dem Begriff "Sachvortragsverbot" diskutiert sie mögliche prozessuale Folgen in Form eines Verbots gegenüber den Parteien, die Informationen in den Prozess einzuführen, sowie eines Verbots gegenüber dem Gericht, die Informationen zu verwenden. Dabei knüpft die Autorin an die Forschung zu Beweis(verwertungs)verboten an, die sich mit der rechtswidrigen Beweismittelbeschaffung befasst. Sie arbeitet die Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Sachvortragsverbots heraus und entwickelt eine umfassende Systematik für den Umgang mit rechtswidrig erlangten Informationen im Zivilprozess.