Nicht erst seit der Aufarbeitung des VW-Dieselskandals gehören die Begriffe Compliance und Internal Investigations zum festen Bestandteil der Unternehmenspraxis auch in Deutschland. Es stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, ob es Unternehmen im Falle derartiger „Recherchen in eigener Sache“ selbst in der Hand haben, über die Weitergabe von Informationen an die Ermittlungsbehörden zu verfügen. Damit hat sich nicht nur das Bundesverfassungsgericht in seinen Jones Day-Entscheidungen auseinandergesetzt. Diese Fragestellung steht auch im Mittelpunkt dieser Arbeit. Sie zeigt, dass im Rahmen von internen Ermittlungen angefallene Mandantenunterlagen nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland weitgehend beschlagnahmefrei sind.