Davon abgesehen ist es auch methodisch nicht möglich, eine Vorschrift, die denjenigen, der eine Willenserklärung abzugeben hat, vor einer Fristverkürzung schützen soll, zu Lasten des Empfängers einer Kündigung entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß im Ergebnis die zur Verfügung stehende (Kündigungs-)Frist nicht verlängert, sondern – im ungünstigsten Falle sogar wesentlich – verkürzt wird ([…]). BGHZ 162, 175 (180)

Geht das nicht verständlicher? – Und ob! Roland Schimmel zeigt wirksame Methoden im Umgang mit Fach- und Fremdwörtern sowie zur unkomplizierten Darstellung komplizierter juristischer Sachverhalte. Wie vermeidet man Schachtelsätze, Bezugsfehler und Fremdworthäufungen? Der kompetente Umgang mit Sprache hilft in Jura-Studium, Referendariat und Berufspraxis.