Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Erziehungsleistungen. Da im Prinzip alle in Deutschland lebenden Personen mit Kindern Elterngeld in Form von Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beanspruchen können, richtet sich dieser Gesetzesabschnitt an genau diese Zielgruppe.
Daneben enthält das BEEG speziell für Arbeitnehmer geltende Vorschriften über die Elternzeit. Gemeint ist hier die unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, die Arbeitnehmer zum Zwecke der Kindererziehung einfordern können.
Die Neuauflage berücksichtigt die Rechtsprechung bis Mai 2018 und alle Änderungen, die das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts auf den Weg gebracht hat.
Die Kernthemen der Neuauflage:
• Mehrarbeitsvergütung als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
• Entscheidung für die Inanspruchnahme von Elternzeit ist bindend
• Befristung der Urlaubsansprüche
• Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses bei Elternzeit
Autorinnen:
Dr. Bettina Graue, Juristin und Rechtsberaterin in der Arbeitnehmerkammer, Bremen
Ariane Mandalka, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, Frankfurt am Main