Die Arbeit widmet sich der häufig von Straftatbeständen vorausgesetzten (fehlenden) behördlichen Genehmigung in ihrem zeitlichen Kontext und damit der bislang wenig ausgeleuchteten Schnittstelle zwischen verwaltungsakzessorischem und intertemporalem Strafrecht. Schwerpunkt der Untersuchung ist dabei die Frage, wie Gesetzesänderungen und Änderungen behördlicher Entscheidungen, die das Merkmal „ohne (erforderliche) behördliche Genehmigung“ in Strafgesetzen betreffen und die zwischen dem in Rede stehenden Verhalten und der strafgerichtlichen Entscheidung liegen, sich auf die Strafbarkeit auswirken. Hierzu werden verschiedene Fallgestaltungen herausgearbeitet und einer rechtlichen Bewertung zugeführt. Das für das Nebenstrafrecht praktisch wichtige Gebiet der illegalen Ausländerbeschäftigung wird dabei exemplarisch für die sich im Zusammenhang mit dem Merkmal der behördlichen Genehmigung stellenden Fragen herangezogen.