Am 1. Januar 1991 ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz nach einer 20 Jahre dauernden, von vielfältigen Krisen und Konflikten gekennzeichneten politischen Auseinandersetzung in Kraft getreten. Es bildet einen Markstein im Prozess der Verrechtlichung und Vergesellschaftung von Erziehung in Deutschland. Die vorliegende Untersuchung rekonstruiert diesen Prozess anhand der Entwicklung des Rechts der öffentlichen und der privaten Erziehung von dem Erlass der ersten Fürsorgeerziehungsgesetze und des Bürgerlichen Gesetzbuches am Anfang des 20. Jahrhunderts bis zu den Reformen des Jugendhilfe- und des Familienrechts an seinem Ende. Im Zentrum der Analyse steht dabei der politische Grundsatzkonflikt von Katholizismus und Sozialdemokratie um die Ausgestaltung der juristischen Grundlagen von Familie und Erziehung in der einschlägigen Gesetzgebung des deutschen Reichstags und des deutschen Bundestags im untersuchten Zeitraum.