Insbesondere der starke Anstieg der Anzahl rechtlicher Betreuung war Anlass für Maßnahmen zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes und führte 2014 zum Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende 2015 eine rechtstatsächliche Untersuchung veranlasst, durch die die Wirksamkeit dieses Gesetzes und gegebenenfalls bestehende Grenzen und Hemmnisse für das Wirksamwerden zu eruieren waren. Folgende wesentliche Fragen standen dabei besonders im Fokus: Welche „anderen Hilfen“ im Sinne von § 1896 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind zur Vermeidung und Begrenzung von Betreuungen grundsätzlich geeignet? Stehen den Betreuungsbehörden genügend Informationen und konkrete Möglichkeiten vor Ort in ausreichendem Maß zur Verfügung?
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden umfängliche schriftliche Befragungen und Interviews mit Betreuungsbehörden, Betreuungsrichtern, Betreuern, rechtlich Betreuten und Vertretern „anderer Hilfen“ durchgeführt. Die Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung liegen nunmehr vor.
Band I: Zentrale Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen: Im Mittelpunkt steht die Beantwortung der 17 forschungsleitenden Fragen und die Ableitung von Empfehlungen, wie dem Erforderlichkeitsgrundsatz in der betreuungsrechtlichen Praxis künftig noch stärker Geltung verschafft werden kann.
Band II: Potenziell betreuungsvermeidende „andere Hilfen“: Systematisierung und Relevanz in der Praxis enthält eine steckbriefartige Darstellung von 41 Hilfen (Sozialleistungen; außerhalb des Sozialrechts normierte Hilfen; Hilfen aus dem privaten und sozialen Umfeld der Betroffenen) und von fünf weiteren Hilfen sowie zwei Modellvorhaben. Jede Hilfe wird gemäß einer Standardgliederung porträtiert.
Aus den umfänglichen empirischen Erhebungen des Forschungsvorhabens ergeben sich nun reichhaltige Informationen zur Rolle dieser einzelnen Hilfen in der aktuellen betreuungsrechtlichen Praxis, die hier zusammenfassend ausgeführt sind.
Eine vollständige Dokumentation aller Auswertungen der schriftlichen Befragungen und Falldokumentationen findet sich in einem Band III, der auf der Internetseite des BMJV abrufbar ist.