Die Durchsetzung eines Zugewinnausgleichsanspruchs scheitert in der Praxis oft an fehlenden Beweismöglichkeiten. Die Verfasserin untersucht, inwiefern die Ansprüche aus § 1379 BGB hier Abhilfe schaffen können. Da insbesondere der Anspruch auf Hinzuziehung bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses aus § 1379 Absatz 1 Satz 3 BGB bisher selten genutzt wird, kann das Werk sowohl für die Praxis als auch für die Wissenschaft interessante neue Denkansätze bieten.