Kleinstbetriebe in strukturschwachen Gebieten haben es zunehmend schwer, qualifizierte Arbeitskräfte nachhaltig zu beschäftigen. Anders als mittlere und große Unternehmen verfügen sie nicht über einen internen Arbeitsmarkt, sodass es für sie schwierig ist, sichere und nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse mit guten Standards anzubieten und sich gleichzeitig die nötige Flexibilität zu erhalten. Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) sind eine Organisationsform, die solche Nachteile kompensieren kann. Die mit diesem Beschäftigungsinstrument einhergehenden Rechtsunsicherheiten sind jedoch ein Hindernis für deren Entwicklung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit mit der Rechtsfrage, ob das AÜG auf diese Form der Arbeitgeberkooperation anzuwenden ist und woran Reformvorschläge anknüpfen könnten, um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu einem geeigneten rechtlichen Rahmen für diese Form der Arbeitgeberkooperation zu machen.