Am 1. Juli 2017 trat das «Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung» in Kraft. Diese grundlegende Reform des Abschöpfungsrechts stieß in der Praxis und im Schrifttum auf erhebliche Kritik. Im Zentrum der Kritik steht die weiterhin komplexe und unsystematische verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Entschädigungsmodells. Mit Blick auf dieses Problem wurde in der Literatur nicht nur die Verlagerung der Entschädigung in das Strafvollstreckungsverfahren durchweg abgelehnt, sondern auch die Verknüpfung mit dem Insolvenzrecht. Der Band versteht sich daher als Begutachtung der reformierten Verfahrensvorschrift und einer in diesem Lichte erfolgenden Ausarbeitung einer anwendungsfreundlichen und interessengerechten Vermögensabschöpfung als Instrument der Opferentschädigung.