Das europäische Kartellverfahren soll ab Mitteilung der Beschwerdepunkte kontradiktorisch geführt werden. Aus dem strafrechtlichen Charakter des Verfahrens zur Festsetzung von Geldbußen folgt jedoch, dass die Verfahrenspraxis den Anforderungen an eine echte kontradiktorische Verfahrensführung nicht gerecht wird. Der Autor arbeitet vor dem Hintergrund des europäischen Kartellverfahrens unter Auswertung der Rechtsprechung von EGMR sowie von EuGH und EuG den Anspruch auf ein kontradiktorisches Verfahren als Verteidigungsrecht in Abgrenzung zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs heraus. Die Ergebnisse der Arbeit sind dabei nicht auf das europäische Kartellverfahren begrenzt, sondern lassen sich auch auf das nationale Verfahrensrecht übertragen.