Die Bedeutung der religiös-weltanschaulichen Neutralität (Unparteilichkeit) des Staats, eines Eckpfeilers des Religionsverfassungsrechts, ist erstaunlicherweise immer noch sehr umstritten und wird vielfach missachtet. Der Band reduziert den bisher überfrachteten Neutralitätsbegriff auf Rechtsgleichheit und Nichtidentifikation, wobei er die strikte Einhaltung des Verbots selbst geringer einseitiger religiös-weltanschaulicher Beeinflussung fordert. Er erörtert in kritischer Sicht das Verhältnis von trennenden und kooperativen Aspekten des Grundgesetzes sowie zahlreiche Einzelfragen wie offene und distanzierende oder Begründungs- und Wirkungsneutralität. Diese oft diffizilen Fragen seien bereichsbezogen im Vorfeld der Entscheidung zu klären. Die Schlussentscheidung über die Einhaltung der Gleichheits-Rechtsregel unter Berücksichtigung all dieser auch flexiblen Aspekte ist dann endgültig. Entweder ist eine Entscheidung oder Norm neutral oder nicht. Neutralität ist nicht nur ein objektives Verfassungsprinzip, das wie etwa das Sozialstaatsprinzip nur eine allgemeine Leitlinie darstellt, sondern als Gleichheitsbegriff eine an das Grundgesetz angebundene Rechtsregel (Norm).