Trotz des Verbots der staatlichen Eheschließung für Minderjährige und entsprechender Regelungen für traditionelle und religiöse Eheschließungen finden weiterhin Zwangsverheiratungen statt. Ausgehend von anerkannten Gefährdungslagen wird das gerichtliche Schutzverfahren im Fall von Kindeswohlgefährdungen systematisch dargestellt. Vergleichend hierzu werden die Formen und Phasen der drohenden Zwangsheirat im Hinblick auf die jeweilige Kindeswohlgefährdung beleuchtet. Anschließend wird aufgezeigt, warum das Ergreifen gerichtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB bis hin zum Sorgerechtsentzug bereits ab den frühen Phasen einer drohenden Zwangsheirat sowohl bei Inlandsfällen als auch bei entsprechendem Auslandsbezug regelmäßig alternativlos ist.