Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte das unionale Datenschutzrecht tiefgreifend harmonisieren. Entgegen diesem Ziel wurden aber vermehrt Öffnungsklauseln aufgenommen. Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Inanspruchnahme ausgewählter Öffnungsklauseln der DSGVO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie es um die Harmonisierung im Datenschutzrecht nach der großen Reform von der Richtlinie hin zur Verordnung steht. Bereits auf Ebene der DSGVO fallen Unklarheiten und Widersprüche bei den Öffnungsklauseln auf. Die mitgliedstaatliche Inanspruchnahme offenbart dem folgend teils noch gravierendere Mängel, die die Harmonisierung zusätzlich abschwächen.