Vor dem Hintergrund, dass besonders leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen möglichst flächendeckend verfügbar sein sollen, der Ausbau sich für private Anbieter oftmals aber nicht lohnt, wird staatlicherseits versucht, den Ausbau zu fördern. Bei der Förderung des Breitbandausbaus gilt es vor allem EU-beihilfenrechtliche Maßgaben zu beachten. Untersucht werden die staatlichen Fördermaßnahmen anhand des Tatbestandes von Art. 107 Abs. 1 AEUV, auf EU-beihilfenrechtlicher Rechtfertigungsebene sowie im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI). Hierbei werden insbesondere auch die (im EU-Beihilfenrecht auf Rechtfertigungsebene maßstabsbildenden) Vorgaben der EU-Kommission berücksichtigt. Zudem wird auf Aspekte des sektorspezifischen Regulierungs- sowie des Finanzverfassungsrechts eingegangen. Mit der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, die rechtlichen Vorgaben für eine zulässige Förderung des Breitbandausbaus zu kartieren und einer praktisch anwendbaren Bewertung zuzuführen.