Das Internet ermöglicht mittlerweile, riesige Datenmengen ungehindert von Landes- oder Zollgrenzen in Sekundenschnelle weltweit zu verbreiten. Längst hat sich eine organisierte Kriminalität herausgebildet, die dies nutzt, um durch Schutzrechtsverletzungen ohne großen Aufwand riesige Gewinne zu erwirtschaften.°°Das Territorialitätsprinzip beschränkt hier – im Zusammenwirken mit dem europäischen ne-bis-in-idem-Grundsatz – die Möglichkeit der Bestrafung grenzüberschreitender Schutzrechtsverletzung erheblich.°°Ausgehend von der Relevanz des geistigen Eigentums und den beschränkten Bestrafungsmöglichkeiten greift der Verfasser Fallgruppen grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum heraus, anhand derer er die Defizite des strafrechtlichen Schutzes dieser Rechte aufgezeigt und Möglichkeiten zu deren gesetzgeberischen Beseitigung entwickelt. Dabei geht er auch darauf ein, wie die Europäische Union durch die Fortentwicklung legislativer Maßnahmen die Beseitigung der festgestellten Defizite ausgestalten könnte.°°