Durch die Unübersichtlichkeit der Materie des Verkehrsrechtes – es gibt Gesetze, Durchführungsverordnungen und Erlässe zu demselben Thema – sind herkömmliche Kommentare schwer zu lesen.
Mit dem Taschenkommentar zur Straßenverkehrsordnung wurden alle Informationen – Verordnungen, Erlässe, erläuternde Bemerkungen der Regierungsvorlagen, Berichte des Verkehrsausschusses, die Judikatur der Höchstgerichte, die Vorschriften der EU sowie Anmerkungen des Autors – bei einer Gesetzesstelle zusammengefasst, sodass eine bessere Lesbarkeit und Übersichtlichkeit gegeben ist. Mit Tipps aus der Praxis der ÖAMTC-Verkehrsjuristen!
Die Gesetze und Verordnungen sind auf dem neuesten Stand. Die StVO ist daher in der Fassung der 30. Novelle.