Eva-Maria Ländner befasst sich mit den juristischen Herausforderungen der aktiven Einbindung industrieller Letztverbraucher, mit deren Hilfe die Systemstabilität im künftigen Energieversorgungssystem gewahrt werden soll. Die politisch getroffene Entscheidung, Potentiale industrieller Nachfrageflexibilität zu fördern, kann insbesondere aus regulatorischen Gründen derzeit nur teilweise umgesetzt werden. Hauptgründe hierfür sind Ausnahmeregelungen, die der Industrie Vergünstigungen im Rahmen ihrer Strombezugskosten gewähren. Um die Bereitstellung systemdienlicher Nachfrageflexibilität anzureizen, müssen die Sonderformen der Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 StromNEV und die Besondere Ausgleichsregelung gem. § 64 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2017 verfassungs- und europarechtskonform weiterentwickelt werden. Hierfür werden Lösungsvorschläge aufgezeigt. Daneben sollten die Weichen für den flexiblen Einsatz industrieller Lasten gleichermaßen im Verteilernetz gestellt werden.