Obwohl das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition seit jeher als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anerkannt ist, besteht innerhalb der Rechtswissenschaft weithin Uneinigkeit über den spezifischen Status der oppositionellen Akteure im Deutschen Bundestag. David Kuhn zeigt, dass nicht nur die Existenz, sondern auch die Effektivität der parlamentarischen Opposition durch das Grundgesetz als Prinzip gewährleistet wird. Während der Grundsatz effektiver parlamentarischer Opposition in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur als leere Hülle existiert, wird dieser in seiner Arbeit mit Leben gefüllt. Hierzu extrahiert der Autor verfassungsrechtliche Gesetzgebungsaufträge und spürt den Wirkungen des Grundsatzes bis in die Auslegung einfachrechtlicher Vorschriften nach. Er geht dabei der akademischen Auseinandersetzung auch mit eingefahrenen Positionen des Bundesverfassungsgerichts nicht aus dem Wege und stellt abschließend einen eigenen rechtspolitischen Entwurf zur Sicherstellung der Effektivität parlamentarischer Opposition vor.