Bei jedem grenzüberschreitenden Erbfall gilt die Europäische Erbrechtsverordnung. Der Kommentar bietet im Dschungel von deutschem und internationalem Erbschaftsteuerrecht, vorrangigen Staatsverträgen und Unionsrecht eine wichtige Handreichung für die Praxis.
Eine Abgrenzung zum internationalen Schenkungsrecht und zur Rom-I-Verordnung hilft bei der Praktischen Anwendung.
Daneben werden die einschlägigen multi- und bilateralen Abkommen kommentiert.