Die Begriffe Erbsünde und Freiheit stehen in einem Widerspruch. Im Kontext der Aufklärung hat sich dieses Spannungsverhältnis zusätzlich verschärft. Wird nämlich die Autonomie des Einzelnen betont und eingefordert, erscheint die Behauptung einer Erbschuld, die jenseits des eigenen Verantwortungsbereichs liegt, wenig einsichtig. Was vermag angesichts dieser Problematik das klassische Erbsündenkonstrukt heute noch auszudrücken? Wie kann die Theologie auf die neuzeitliche Freiheitsidee reagieren, ohne den soteriologischen Grundgedanken einer universalen Notwendigkeit menschlicher Erlösung zu negieren? Diesen Fragen geht die Quaestio auf den Grund.