Die fahrlässige Mittäterschaft hat in kurzer Zeit viel Anklang in der Literatur gefunden, da sich mit dieser auf bequeme Weise Zurechnungsprobleme scheinbar einfach bewältigen lassen. Der Autor zeigt auf, dass es sich bei den Fragen, zu deren Klärung eine fahrlässige Mittäterschaft beitragen soll, nicht wie meist behauptet um Problemfelder der Kausalität im engeren Sinne, sondern um Herausforderungen für die normative Erfolgszurechnung handelt.
Nach einer ausführlichen Analyse der Beteiligungs- und Zurechnungsdomatik von Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten gelangt der Verfasser zu dem Schluss, dass die Vertreter einer fahrlässigen Mittäterschaft mit der Mittäterschaft einen ungeeigneten Lösungsansatz gewählt haben: Weder hält der Verfasser die Beteiligungsform für das richtige Mittel, um Zurechnung dem Grundsatz nach zu legitimieren, noch lassen sich seiner Ansicht nach die Voraussetzungen der vorsätzlichen (zurechnungsbegründenden) Mittäterschaft auf Fahrlässigkeitsdelikte übertragen.