Im grundrechtlichen Mehrebenensystem der Europäischen Union besteht aufgrund des weiten Anwendungsbereichs der Unionsgrundrechte und des unionsrechtlichen Vorrangpostulats ein Bedürfnis nach Geltungserhaltung und Berücksichtigung für die Grundrechte der nationalen Verfassungen. Christopher Bilz untersucht die These, ob die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Doktrin der margin of appreciation auf die Unionsrechtsordnung übertragbar ist. Unter Berücksichtigung der funktionalen und rechtsdogmatischen Entscheidungsrundlagen und auf Basis einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen, exemplarisch ausgewählten Grundrechten arbeitet er Faktoren für das Bestehen und die Reichweite mitgliedstaatlicher Spielräume in Grundrechtsfragen heraus. Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Determinierungsgrad des anwendungsbereichseröffnenden sonstigen Unionsrechts zu.