Das Bundesverfassungsgericht blickt in seiner Klimaschutzentscheidung weit in die Zukunft. Werden heute Weichen gestellt, die morgen sicher zu Grundrechtseingriffen führen, sind die Freiheitsrechte bereits jetzt zu achten. Dieser neue Grundrechtsschutz setzt der Staatsverschuldung keine unmittelbaren Grenzen. Er verlangt aber, die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu reformieren. Diese Systeme steuern auf einen Kipppunkt zu, in dem drei demographische Entwicklungen zusammenlaufen. Erstens werden die Beitragszahler weniger und die Leistungsempfänger mehr. Zweitens steigen mit der Lebenserwartung die Leistungsdauer und der Bedarf. Die Probleme intensivieren sich drittens, wenn die sogenannten Babyboomer von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern werden. Steuerfinanzierte Zuschüsse können Finanzlücken schließen, nicht aber die strukturellen Probleme lösen. Letztlich sind die Systeme möglichst weitreichend aus der Umlagefinanzierung zu führen.