In grenzüberschreitenden Verträgen in Europa wird durch die Parteien der Gerichtsstand oftmals vereinbart, um im Streitfall Unsicherheiten zu vermeiden. Doch wie ist die Wirkung einer solchen Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber einer dritten – nicht am Vertragsschluss beteiligten – Partei zu bewerten? Der EuGH hat sich in den letzten 20 Jahren immer wieder mit dieser Frage befasst, ohne eine klare Linie zu finden. Der Autor analysiert diese Rechtsprechung und entwickelt – unter vertiefter Einbindung von Literatur – einen eigenen Ansatz für die Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten und zulasten Dritter. Dabei wird das materielle Recht von verschiedenen Mitgliedsstaaten exemplarisch betrachtet, da die Drittwirkung nicht zuletzt durch den EuGH im nationalen Recht verortet wird.