Der EU-Gesetzgeber hat in Reaktion auf die Finanzmarktkrise von 2007/2008 den aufsichtsrechtlichen Anlegerschutz in weiten Teilen überarbeitet und den Normadressaten zusätzliche Pflichten auferlegt. Der tradierte Anlegerschutz durch Informationen besteht zwar fort, jedoch sehen sich die Banken neuen Anforderungen an die Herstellung und den Vertrieb von Finanzinstrumenten (sog. Product Governance) ausgesetzt.
Hinzu treten weitreichende (Produkt-)Interventionsbefugnisse der Aufsichtsbehörden. Ziel des EU-Gesetzgebers ist, Anleger besser vor komplexen Finanzinstrumenten zu schützen, die für sie objektiv ungeeignet sind und sie trotz der zur Verfügung gestellten Informationen nicht verstehen können.

Im Fokus der Arbeit steht die Frage, ob das novellierte Anlegerschutzregime dem gesetzgeberischen Anspruch gerecht wird. Von wesentlicher Bedeutung ist hierfür, ob die neuen MiFID II/MiFIR auch Erkenntnissen der Behavioral Finance Rechnung tragen. Die Behavioral Finance reklamiert, dass Anleger nur begrenzt rational seien und bei Verständnisschwierigkeiten Daumenregeln (sog. Heuristiken) einsetzten. Aufgrund von zahlreichen Verhaltensanomalien sei es für Anleger objektiv betrachtet schwierig oder gar unmöglich optimale Anlageentscheidungen zu treffen. Ziel der Untersuchung ist, die Schwächen des neuen Anlegerschutzregimes aufzudecken und problemorientierte Lösungen de lege ferenda zu formulieren.