Welche Rechte bestehen an Forschungsdaten (FD) und wer ist Rechtsinhaber? Diese Arbeit sucht Antworten auf diese Fragen zunächst im UrhG. Anschließend wird untersucht, ob Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) Rechte an FD vermitteln können. Weitere Rechtspositionen ergeben sich i. d. R. nicht aus dem einfachen Recht. Deshalb nimmt die Arbeit einzelne deliktsrechtliche Ansprüche an solchen ungeschützten FD an, wenn sie in Ausübung der Forschungsfreiheit entstanden sind.
Die Inhaberschaft richtet sich – gleich ob es sich um urheberrechtlich geschützte oder ungeschützte FD handelt – nach der hochschulrechtlichen Statusgruppe und dem Entstehungskontext der FD. Bedingt durch die GWP verbleiben zumindest einfache Nutzungsrechte bzw. -befugnisse bei den Forschenden.