16 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sind finanzielle Sanktionen gegen terrorismusverdächtige Personen und Organisationen ein fester Bestandteil des Rechtsrahmens zur Terrorismusbekämpfung geworden. Verstöße gegen die sog. Terrorismusembargos müssen nach den einschlägigen Verordnungen der Europäischen Union mit Sanktionen geahndet werden, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.
Die Arbeit untersucht die Strafbewehrung der Terrorismusembargos im deutschen Außenwirtschaftsstrafrecht. Nach Darstellung des geschichtlichen und rechtsphilosophischen Kontextes des Terrorismusembargostrafrechts wird im Hauptteil der Arbeit zunächst die komplexe Tatbestandsstruktur des Blankettstraftatbestandes des § 18 Abs. 1 AWG erläutert. Anschließend werden die zahlreichen einzelnen dogmatischen Fragestellungen behandelt, die sich aus dem Zusammenspiel von deutschem Strafrecht, Unionsrecht und Völkerrecht ergeben.