Einheit und Vielfalt. Mit diesem Begriffspaar wird gemeinhin das Verhältnis zwischen Zentral- und Gliedstaaten in der Bundesrepublik beschrieben. Auch die vorliegende Studie, die Daten aus einem von der DFG finanzierten Forschungsprojekt aufnimmt, arbeitet auf Grundlage einer triangulären Herangehensweise heraus, ob und inwieweit die Verfassungspolitik in den Bundesländern Ausdruck gliedstaatlicher Autonomie ist oder im „Schatten des Grundgesetzes“ steht. Sie kommt insgesamt zu differenzierenden Befunden und zeigt, dass sich Politikergebnisse in den Feldern, in denen die Bundesländer über eigenständige Kompetenzen verfügen, nur erklären lassen, wenn landesspezifische Faktoren berücksichtigt werden.