Haben wir eine moralische Pflicht, unsere Organe postmortal zu spenden? Oder handelt es sich dabei lediglich um einen Akt, der zwar wünschenswert, aber nicht gefordert ist? Und wie soll die Organspende geregelt werden? Soll man sich an der Zustimmungs- oder an der Widerspruchslösung orientieren und was genau sehen diese Regelungen jeweils vor? Und welche Rolle im Entscheidungsprozess soll den hinterbliebenen Angehörigen zukommen? Schaber argumentiert dafür, dass wir eine moralische Pflicht haben, unsere Organe postmortal zur Verfügung zu stellen, und dass die Organentnahme nach Maßgabe einer von ihm sogenannten ‚Erklärungslösung‘ geregelt werden sollte: Der Staat müsste die Bürger*innen regelmäßig darauf hinweisen, sich zur Organspende zu äußern, falls keine Bereitschaft zur Organentnahme vorliegt.